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Datenschutz

MUSS JA HIER HIN – aber ich mach’s mal floorianisch

Was passiert wann?

Wennde auf so ’ner Website surfst, hinterlässte Spuren – obde jetz‘ willst oder nich‘.

Hier muss ich Dir ausdrücklich erklären, was ich mit den Spuren mache.

Am besten ziehste einfach die Schuhe vor der Türe aus und fasst nix an. 😉

1. Mein Vermieter im Netz

Also,

a) die Website wohnt bei der IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur.

Wenn du floo.eu aufrufst, fallen dort technisch notwendige Daten an. Dazu gehören zum Beispiel Zeitpunkt des Zugriffs, Browser und Browserversion, Betriebssystem, Gerätetyp, die zuvor besuchte Seite und deine IP-Adresse in anonymisierter Form.

Mein sehr freundlicher Vermieter braucht das unter anderem, damit meine Wohnung sicher und ordentlich funktioniert und jederzeit für dich zugänglich bleibt. Nett von ihm – dafür zahl‘ ich ihm aber auch was.

IONOS gibt für diese Webhosting-Daten eine Speicherdauer von acht Wochen an. Rechtsgrundlage ist mein berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Internetauftritt nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Und dann hat

b) mein Vermieter auch noch ’nen Hausmeister namens WebAnalytics.

IONOS WebAnalytics zählt und analysiert technisch, was auf der Website so los ist. Nach Angaben meines Vermieters, IONOS, isst er dabei keine Kekse, also keine “Cookies”. Deine übertragene IP-Adresse wird direkt anonymisiert. Die Daten dienen statistischen Auswertungen und der technischen Optimierung meiner Website. No ja, wenn der Typ nix anderes zu tun hat.

2. Meine Poststelle

Wenn du mir ’n „Brief“ über das Kontaktformular schickst, lese ich das, was du mir geschrieben hast. Sonst wär‘ ja blöd.

Dafür müssen dein Name, deine Mailadresse und das, was du mir schreibst, technisch verarbeitet werden, damit deine Nachricht überhaupt als E-Mail bei mir ankommt.

Geht’s jetz‘ um ein Engagement, eine Buchung oder eine andere mögliche Zusammenarbeit, dient die Verarbeitung der Anbahnung eines Vertrags nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Schreibste mir einfach so – vielleicht sogar einen Liebesbrief –, beruht die Verarbeitung auf meinem berechtigten Interesse daran, deine Nachricht zu bekommen und dir auch antworten zu können, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Wahnsinn, was man alles gesetzlich regeln kann …

Deine Nachricht behalte ich so lange, wie ich sie für unseren Austausch brauche. Soweit daraus ein geschäftlicher Vorgang entsteht und gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten, kann sie entsprechend länger aufbewahrt werden. Und wenn du sagst, ey, Floo, lösch bitte SOFORT alles, was ich dir geschrieben hab‘ – okay, mach‘ ich dann, soweit keine gesetzliche Pflicht dagegensteht. Wär‘ halt dann schade drum!

3. Ton, Bild, Audio.com und YouTube

Fotos und Texte liegen in meiner „Wohnung bei meinem Vermieter“, also auf meinem Server. Die Songliste lese ich aus meiner öffentlich freigegebenen Collection bei Audio.com ein, einem Dienst der MuseCY SM Ltd. in Zypern.

Die Liste kann dabei angezeigt werden, ohne dass irgendein Audio.com-Player aufgeht. Erst wenn du tatsächlich einen Song startest, fordert dein Browser die Audiodatei bei Audio.com beziehungsweise dessen Auslieferungsinfrastruktur an. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch die Datenschutzregeln des Anbieters.

YouTube-Videos dagegen lasse ich zunächst möglichst in ihrer eigenen Wohnung – im YouTube-Land.

Erst wenn du klingelst – also das Video anklickst –, wird der YouTube-Player geladen und eine Verbindung zu YouTube hergestellt.

Dabei nutze ich den sogenannten erweiterten Datenschutzmodus über youtube-nocookie.com, soweit technisch möglich. Dadurch wird YouTube allerdings auch nicht datenfrei. Und ab dem Klingeln gelten auch die Datenschutzregeln von YouTube beziehungsweise Google. Is‘ ja auch deren Haus.

4. Deine Daten, deine Rechte

Weil es deine Spuren sind, haste natürlich auch Rechte.

Du kannst insbesondere Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten ich über dich verarbeite. Kannst falsche Daten berichtigen lassen und – “soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind” (boah, klingt das heftig!) – die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

Und wenn ich deine Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeite, hast du natürlich außerdem unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht. Diese Rechte ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO.

Laber – Rhabarber.

Wenn du findest, dass ich mit deinen Daten datenschutzrechtlich Unsinn mache, darfst du dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das insbesondere der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin.

Wenn der nett is‘, gehen wir zusammen mit ihm ’nen Kaffee trinken.

Noch was? Nö. Jetzt fällt mir echt nix mehr ein.

Ich schreib ihm ma' meine Idee!

Ich hab grad 'ne Idee.

Möglicherweise passt unsere grad zusammen.
Verrate mir Deine Idee. Ich sag Dir ehrlich, ob und wie ich darin vorkommen kann.

florian@floo.eu